- Geltung der Lieferungs- u. Zahlungsbedingungen
1.1 Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2 Kollidierenden Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen.
- Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend.
2.2 Die Auftragsannahme ist nur rechtswirksam, wenn sie schriftlich bestätigt oder der Bestellung tatsächlich nachgekommen wird.
- Lieferung
3.1 Bei Unterschreitung des Mindestbestellwertes werden Frachtkosten berechnet.
3.2 Bei schuldhafter Überschreitung einer Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzten einer angemessenen Nachfrist gegeben.
3.3 Bei offenen Verbindlichkeiten inkl. Verzugszinsen, ruht unsere Lieferverpflichtung.
3.4 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
3.5 In folgenden Fällen sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten:
- Der Besteller kommt in Annahmeverzug
- Er verletzt schuldhaft sonstige Mitwirkungspflicht.
Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
3.6 Sofern die Voraussetzungen von Abs. (3.5) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt an den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
- Zahlungen
4.1 Sofern nicht anderslautend schriftlich vereinbart, gilt grundsätzlich ein Zahlungsziel von 10 Tagen Netto.
4.2 Gewährter Skonto muss am Tag der Fälligkeit auf unserem Konto gebucht sein.
- Zahlungsverzug
5.1 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, vom Fälligkeitszeitraum ab, Verzugszinsen zum aktuellen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens, insbesondere bei Nichtabnahme von bestellter Ware, bleibt vorbehalten.
5.2 Der Käufer ist berechtigt nur unbestrittene oder rechtskräftige Forderungen aufzurechnen.
5.3 Bei bestehendem Zahlungsverzug und bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, sind wir berechtigt Vorauskasse für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Wird die Vorauszahlung bis zu der einer von uns gesetzten Frist nicht erbracht, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
5.4 Ein Schadensersatz in Höhe von 50% wird fällig, bei Nichtabnahme von bestellter Ware nach Eintritt des Annahmeverzuges. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
- Gewährleitung und Mängelrüge
6.1 Mängel bzw. Beanstandungen müssen innerhalb von 8 Werktagen und bei Transportschäden innerhalb von 3 Werktagen nach Anlieferung der Ware mit genauer Angabe des Mangels schriftlich erfolgen.
6.2 Unsere Gewährleistung beschränkt sich nach Wahl des Verkäufers auf Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung oder Nachbesserung. Beanstandete Ware darf nur mit unserem schriftlichen Einverständnis zurückgesandt werden.
- Eigentumsvorbehalt
7.1 Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung unser Eigentum (einfacher und erweiterter Eigentumsvorbehalt).
7.2 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer entstehenden Forderungen in voller Höhe an uns ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Wir nehmen die Abtretung hiermit an.
7.3 Der Käufer bleibt zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir werden die Forderungen jedoch nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.
7.4 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen ist unzulässig. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen und sämtliche zur Freigabe erforderlichen Unterlagen zu übergeben.
7.5 Übersteigt der realisierbare Wert der bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, sind wir auf Verlangen des Käufers zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
7.6 Wird im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb die Vorbehaltsware mit anderen Waren verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die neue Sache gilt im Übrigen der Eigentumsvorbehalt entsprechend.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
8.1 Erfüllungsort für Leistungen des Käufers ist Nürnberg
8.2 Sobald Sendungen an das Transportunternehmen übergeben worden sind, geht die Gefahr auf den Käufer über. Schadensmeldungen sind direkt vom Käufer an das Transportunternehmen geltend zu machen.
- Gerichtsstand und anwendbares Recht
9.1 Soweit der Käufer Vollkaufmann ist, ist Nürnberg (DE) ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten.
9.2 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.3 Bei grenzüberschreitenden Kaufverträgen findet UN-Kaufrecht (CISG, convention on contracts for the international sales of goods) keine Anwendung, solange deutsches Recht anwendbar ist.
- Gewährleitungen und Ansprüche Dritter durch die Firma Wundmed GmbH & Co. KG
Vertriebene Artikel sind ausschließlich für den Verkauf in Deutschland bestimmt. Bei Lieferungen in andere Länder ist der Käufer verpflichtet, uns auf schriftliche Anforderungen von Ansprüchen Dritter freizustellen.